Patientenkolloquium 2021
Auch in diesem Jahr lädt das UKB zum monatlichen Patientenkolloquium „Unimedizin für Sie“ ein. Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie 〉 hier.
Seit dem Jahr 2005 sind Krankenhäuser gesetzlich verpflichtet, regelmäßig strukturierte Qualitätsberichte zu veröffentlichen.
Die Berichte liefern Patienten, Versicherten, Ärztinnen und Ärzten und Krankenkassen Informationen über Leistungen und Qualität der Krankenhäuser.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) fasst Beschlüsse zu Inhalt, Umfang und Datenformat der Berichte.
Auf der Internetseite des G-BA sind die entsprechenden Informationen und Anforderungen dargestellt.
Das Medizin-Controlling ist für die Erstellung des Qualitätsberichtes verantwortlich.
Seit dem Jahr 2012 hat der Qualitätsbericht jährlich zu erfolgen.
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