Patientenkolloquium 2021
Auch in diesem Jahr lädt das UKB zum monatlichen Patientenkolloquium „Unimedizin für Sie“ ein. Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie 〉 hier.
Urintests auf bestimmte Abbauprodukte von Alkohol sind besser, als so mancher Alkoholsünder denkt: Sie lassen sich durch geringe Ethanolmengen, wie sie etwa in überreifen Bananen zu finden sind, kaum irritieren. Das zeigt eine Studie der Universität Bonn, die kürzlich im International Journal of Legal Medicine erschienen ist (doi: 10.1007/s00414-010-0511-z). Wer positiv auf Alkohol getestet wird, kann sich also künftig wohl nicht mehr damit herausreden, er habe etwas Falsches gegessen oder getrunken.
Hintergrund der Untersuchung ist eine Frage, die in Fachkreisen seit längerem für Diskussionen sorgt: Ist der aktuelle Grenzwert für das Alkohol-Abbauprodukt Ethylglucuronid (EtG) im Urin angemessen? Oder ist er so niedrig, dass er schon nach dem Verzehr von Lebensmitteln mit einem geringen Alkoholgehalt überschritten werden kann?
Alkohol wird von der Leber relativ schnell abgebaut. EtG lässt sich dagegen noch einige Tage nach einem Zechgelage im Urin nachweisen. Man nutzt entsprechende Harntests beispielsweise bei Alkoholsündern im Straßenverkehr, denen der Führerschein entzogen wurde: Sie müssen sich im Laufe eines halben Jahres bis zu sechsmal einem EtG-Test unterziehen, um zu zeigen, dass sie abstinent gewesen sind. Nur bei sechs negativen Ergebnissen erhalten sie die Fahrerlaubnis zurück.
Die Tests erfolgen zu zufällig festgelegten Zeiten. Die Betroffenen werden 24 Stunden vorher benachrichtigt, dass sie sich zur Urinprobe einzufinden haben. Generell, aber insbesondere innerhalb dieser Vorwarnzeit dürfen sie keine Lebensmittel zu sich nehmen, die Alkohol enthalten können. Dazu zählen beispielsweise Sauerkraut, alkoholfreies Bier (das nie gänzlich alkoholfrei ist), Traubensaft oder überreife Bananen.
„Positiv getestete Personen behaupten immer wieder, sie hätten kurz vor dieser 24-Stunden-Periode große Mengen derartiger Produkte verzehrt“, erklärt der Bonner Rechtsmediziner Professor Dr. Frank Mußhoff. „Wir haben nun experimentell überprüft, ob das tatsächlich zu einer Grenzwertüberschreitung führen kann.“