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Hinweis zu angekündigten Streikmaßnahmen am 27. und 28. Januar 2026

Die zweite Runde der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) blieb ohne Ergebnis. Für Dienstag, den 27. Januar 2026, und Mittwoch, den 28. Januar 2026, hat die Gewerkschaft ver.di zu Streikmaßnahmen im öffentlichen Dienst aufgerufen.

Zur Sicherstellung der Patientenversorgung wurde eine Notdienstvereinbarung getroffen. Das Universitätsklinikum Bonn (UKB) geht davon aus, dass medizinisch notwendige und nicht aufschiebbare Behandlungen an den Streiktagen entsprechend dieser Vereinbarung durchgeführt werden können.

Patientinnen und Patienten mit bereits vereinbarten Terminen werden informiert, sobald konkrete Auswirkungen auf einzelne Bereiche absehbar sind. Da derzeit nicht vorhersehbar ist, in welchen Bereichen gestreikt wird, ist eine verlässliche Information voraussichtlich erst am jeweiligen Streiktag möglich.

Das Universitätsklinikum Bonn (UKB) ist seit dem Abschluss des Tarifvertrags Entlastung kein Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TV-L) und nicht Tarifvertragspartei der laufenden Tarifverhandlungen. Der Vorstand des UKB hat keinen Einfluss auf deren Verlauf oder Abschluss, hat jedoch sowohl die Gewerkschaft als auch die Tarifgemeinschaft der Länder gebeten, zeitnah einen konkurrenzfähigen und tragfähigen Tarifabschluss zu erzielen.
 

 
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