Arbeiten als Orthoptist*in – das Berufsbild
Der Beruf Orthoptist*in gehört zur Gruppe der medizinischen Fachberufe im Gesundheitswesen. Es besteht eine hohe Nachfrage auf dem spezifischen Arbeitsmarkt.
Bei der Vorsorge (Prävention), Untersuchung (Diagnose) und Behandlung (Therapie) von Störungen des Einzelauges (Pleoptik) und von Störungen im Zusammenwirken beider Augen (Orthoptik), hervorgerufen durch Schielerkrankungen, Augenmuskellähmungen, Sehschwächen, Fehlsichtigkeiten und Augenzittern (Nystagmus), ist ein hohes Maß an fachspezifischer Qualifizierung notwendig.Orthoptist*innen arbeiten in orthoptischen Einrichtungen an Universitäts-Augenkliniken, allgemeinen Krankenhäusern, neurologischen Kliniken und bei niedergelassenen Augenärzten. Weiterhin sind sie tätig an Frühförderstellen, Rehabilitationseinrichtungen sowie an Einrichtungen für Sehbehinderte und Blinde.
Voraussetzungen
Die Ausbildung zur staatlich geprüften Orthoptist*in besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht. Orthoptist*innen untersuchen das Zusammenspiel beider Augen, die Augenbeweglichkeit, räumliches Sehen und das Augenzittern. Der theoretische Unterricht gliedert sich in:
- Orthoptik und Pleoptik
- allgemeine Augenheilkunde
- Neuroophthalmologie
- Augenbewegungsstörungen
- Physik, Optik, Brillenlehre, vergrößernde Sehhilfen
- spezielle Anatomie und Physiologie
- allgemeine Anatomie und Physiologie
- allgemeine Krankheitslehre, Kinderheilkunde
- Arzneimittel
- Hygiene
- Berufs-, Gesetzes- und Staatsbürgerkunde
Während des praktischen Unterrichts werden Untersuchungstechniken erlernt, die zu einer weitgehend eigenverantwortlichen Befunderhebung, Behandlungsplanung und Durchführung bei Patientinnen und Patienten aller Altersgruppen, überwiegend bei Kindern, führen. Die Ausbildung erfolgt an der Staatlichen Lehranstalt für Orthoptistinnen und Orthoptisten der Universitäts-Augenklinik Bonn.
Staatliche Lehranstalt für Orthoptistinnen und Orthoptisten
Weitere Informationen
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