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Proben Sammeln

In der BioBank Bonn können sowohl Gewebeproben als auch Flüssigproben (Liquid Biopsy) gelagert und verarbeitet werden. Die Biomaterialproben können sowohl in einer bereits beantragten, spezifischen Studie gesammelt werden oder der Forschende sammelt prospektiv für mögliche zukünftige Projekte.

Wichtig: Für alle Proben, die an die BioBank Bonn gesendet werden, muss eine entsprechende, gültige Patienteneinwilligung vorhanden sein. Ohne diese, können wir die Proben nicht annehmen.

Wir bitten in jeden Fall vor jedem Projekt erstmal mit der BioBank Bonn Rücksprache zu halten, damit genau besprochen werden kann, wie die Proben verarbeitet werden und welche Informationen gespeichert werden sollen und die Probenlogistik abgesprochen werden kann.

Vorgehen:

1. Nach Absprache mit der Biobank, wird in einem Formular festgehalten:

  • wie viele Patienten und/oder Proben
  • von welchem Probenmaterial
  • über welchen Zeitraum
  • wie verarbeitet werden sollen und
  • welche Informationen zu den Proben dokumentiert werden sollen, z. B. auf einem
    beigelegten Begleitschein, welcher zusammen entworfen werden kann und
  • die Probenlogistik: Wie kommen die Proben zur Biobank
  • Wenn schon eine konkrete Studie vorhanden ist: Vorlage (Scan oder Kopie) des Ethikvotums bzw. die schriftliche Bestätigung, dass für diese Studie kein Votum benötigt wird. Bitte darauf achten, dass in der Patientenaufklärung der Studie auch die Nutzung der Biobank aufgeführt ist oder es kann alternativ die Aufklärung der Biobank benutzt werden.
  • Wenn prospektiv Proben gesammelt werden: dafür kann die Patientenaufklärung der BioBank Bonn verwendet werden oder eine spezifische, welche aber die Nutzung der Biobank aufführt.

2. Der Einsammelnde (Forscher*in / Institut / Klinik) hat immer ein Veto-Recht über die Ausgabe der Proben, sodass diese nur mit schriftlicher Zustimmung an Dritte weitergegeben werden können.

3. Zu den Proben muß der BioBank Bonn immer die entsprechende Patienteneinwilligung zur Verfügung gestellt werden, damit diese gelagert werden können. Ohne Einwilligung dürfen die Proben nicht gelagert werden. Die Einwilligung muss pro Patient und Studie nur zur ersten Probe zur Verfügung gestellt werden (s.o.), sofern sie die Einwilligung die Zusendung weiterer Proben einschließt.

Probensammeln Biobank

 
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