SARS-CoV-2 / COVID-19
Wichtige Informationen zur Corona-Pandemie und zur Impfung
Update 08.04.2022
Allgemeine Besucher- und Zutrittsregelung vom 08.04.2022 am UKB
Bitte beachten Sie folgende aktuelle Regelungen unserer Klinik:
Regelungen zur ambulanten Behandlung
Bei ambulanten Patient*innen mit geplantem Besuchstermin ist 3G (Test-, Impf- oder Genesenennachweis) Voraussetzung für einen Ambulanzbesuch. Dies gilt auch für ambulante Begleitpersonen. Im Regelfall sollte nicht mehr als eine Begleitperson dabei sein.
Regelungen zur stationären Behandlung
Bitte beachten Sie folgende aktuelle Regelungen:
- Wegen der anhaltenden Corona-Krise besteht eine stark eingeschränkte Besuchsmöglichkeit im gesamten Universitätsklinikum Bonn für Angehörige und Freunde unserer stationären Patientinnen und Patienten.
Aktuell gilt auf Station Foerster (Klinik und Poliklinik für Epileptologie) folgende Regelung:
Patient*innen dürfen eine*n Besucher*in für maximal eine Stunde pro Tag empfangen.
Während des gesamten stationären Aufenthaltes sollten Patient*innen möglichst nur eine*n und nicht verschiedene Besucher*innen empfangen.
Weitere Auskunft erteilt Ihnen das Pflegepersonal der Station Foerster (Tel.: +49 228 287-15706)
- Alle stationären Patientinnen und Patienten werden am Aufnahmetag bei uns aus auf Sars-Cov-2-getestet.
- Begleitpersonen erwachsener Patienten (>18 Jahre), die aus zwingenden medizinischen Gründen gemeinsam mit dem Patienten stationär aufgenommen werden, werden bei uns auf Sars-Cov-2 getestet.
- Eltern von Kindern (<18 Jahre), die gemeinsam mit dem Kind stationär aufgenommen werden, werden hingegen gebeten, einen aktuellen (negativen) Sars-Cov-2-Test vom Hausarzt o.ä. mitzubringen (idealerweise nicht älter als 48 Stunden).
- Es gilt die Abstandsregel (mind. 1,5, besser 2,0 Meter). Es gilt Maskenpflicht im gesamten Universitätsklinikum Bonn. Achten Sie auf Handhygiene und Hustenetikette.
- Kommen Sie auf keinen Fall in die Klinik, falls Sie Fieber oder Erkältungssymptome aufweisen oder falls Sie mit Sars-CoV-2-infizierten bzw. Covid-19-erkrankten Personen Kontakt hatten.
- Wenn Sie einen stationären Termin bei uns haben, werden Sie spätestens am Vortag angerufen, um alles zu besprechen.
- In vielen Fällen kann ein ambulanter Termin in der Klinik durch eine Telefon- oder Videosprechstunde mit Ihrem Arzt bzw. Ihrer Ärztin in unserer Klinik ersetzt werden.
Wir bitten um Ihr Verständnis!
Die Klinikleitung
Wichtige Information zur Impfung gegen eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus bei Epilepsiebetroffenen
Seit wenigen Wochen sind Impfungen gegen das Coronavirus in Europa möglich und eine Schutzimpfung wird schrittweise für alle Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung stehen.
In diesem Zusammenhang werden wir häufig gefragt, ob die Impfung gegen das Coronavirus auch für Epilepsiekranke möglich und empfehlenswert ist.
Nach aktuellem Kenntnisstand haben wir keine Hinweise darauf, dass die Erkrankung an einer Epilepsie und die damit verbundene Behandlung ein erhöhtes Impfrisiko mit sich bringt.
Falls es zu Fieber als Impfreaktion kommt, sollten frühzeitig Fieber senkende Maßnahmen ergriffen werden (z.B. durch kühlende Wickel, ggf. Fieber senkende Medikamente), da durch eine erhöhte Körpertemperatur ggf. epileptische Anfälle provoziert werden können.
In Bezug auf Covid-19 - das heißt die eigentliche Erkrankung infolge einer Coronavirus-Infektion (nicht Folge der Impfung!) - legen erste Berichte nahe, dass Betroffene mit aktiver Epilepsie und Begleiterkrankungen ein höheres Risiko für schwere Krankheitsverläufe haben. Letztlich befürworten wir auch daher eine Schutzimpfung von Epilepsiekranken gegen das Coronavirus.
Die allgemeine Impfaufklärung erfolgt zusätzlich generell vor Durchführung der Impfung.