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Aktuelles

08.04.2023

Neue Regelungen ab dem 08.04.2023

Besucher- und Zutrittsregelung am UKB gültig ab 08. April 2023

Hygienemaßnahmen
Besucher stationärer Patienten, ambulante Patienten und deren Begleitpersonen sind generell verpflichtet, für die Dauer des Besuchs einen Mund-Nase-Schutz (OP-Maske) zu tragen und die allgemeinen Hygieneregeln, insbesondere die Händehygiene vor und nach dem Besuch zu beachten. Ein Test oder das Tragen einer FFP2-Maske ist keine Besuchsvoraussetzung mehr. 

Ausschlusskriterien für einen Besuch
Besucher und Begleitpersonen sind generell auszuschließen, wenn sie SARS-CoV-2- positiv getestet sind oder an einer möglicherweise kontagiösen Infektion erkrankt sind. Leitsymptome sind u.a. 
 Fieber, 
 Erkältungssymptome / Husten, 
 Konjunktivitis, 
 unklares Exanthem (Hautausschlag), 
 Diarrhoe (Durchfall), Erbrechen.

Besuchszeiten:

- Station Wochenbett
Partner*innen 09-19:00Uhr
Andere Besucher und Besucherinnen: 14 - 19:00 Uhr
---> maximal 2 pro Patientin (keine Kinder)


- Station Präpartal
09 - 19:00 Uhr
---> maximal 1 pro Patientin (keine Kinder)

13.03.2023

Neue Kursangebote Kreißsaal-Infoabend des Uniklinikums Bonn unter Infoabend.

Neue Kreißsaal-Infoabende 2023 via Zoom unter Infoabend.

01.03.2023

Neue Regelungen ab dem 01.03.2023

Besucher- und Zutrittsregelung am UKB gültig ab 01. März 2023

Hygienemaßnahmen
Besucher stationärer Patienten, ambulante Patienten und deren Begleitpersonen sind generell verpflichtet, für die Dauer des Besuchs eine FFP2-Maske zu tragen und die allgemeinen Hygieneregeln, insbesondere die Händehygiene vor und nach dem Besuch zu beachten. Ein Test ist keine Besuchsvoraussetzung mehr. 

Ausschlusskriterien für einen Besuch
Besucher und Begleitpersonen sind generell auszuschließen, wenn sie SARS-CoV-2- positiv getestet sind oder an einer möglicherweise kontagiösen Infektion erkrankt sind. Leitsymptome sind u.a. 
 Fieber, 
 Erkältungssymptome / Husten, 
 Konjunktivitis, 
 unklares Exanthem (Hautausschlag), 
 Diarrhoe (Durchfall), Erbrechen.

Besuchszeiten:

- Station Wochenbett
Väter 08-20:00Uhr
Andere Besucher und Besucherinnen: 14-18:00
---> maximal 2 pro Patientin (keine Kinder)


- Station Präpartal
10-19:00
---> maximal 1 pro Patientin (keine Kinder)

26.11.2022

Aufgrund der sich ändernden Gegebenheiten ist ab sofort folgendes zu beachten:

Es gilt weiterhin eine einheitliche Pflicht auf dem UKB-Gelände (und im ELKI) für das konsequente Tragen einer FFP2-Maske unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus. 

Bei ambulanten Untersuchungsterminen darf 1 Begleitperson mit FFP2 Maske mit zur Untersuchung - unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus. Falls eine Begleitperson anwesend ist, soll diese weiterhin im Foyer auf die Untersuchung warten, sie wird dann zur Untersuchung dazugerufen. Kinder sind zu den Untersuchungen zunächst weiter nicht zugelassen.

Bei geplanten stationären Aufnahmen wird ein aktueller PCR-Abstrich benötigt (<48h); dies gilt auch für Begleitpersonen. Als Begleitpersonen gelten werdende Väter oder Mütter bzw eine von der werdenden Mutter bestimmte Person. 

Kreißsaal:
Untersuchung: 1 Begleitperson darf mit FFP2-Maske mit zur Untersuchung und soll bis dahin im Wartebereich vor dem Kreißsaal warten.
Geburtseinleitung: 1 Begleitperson darf mit tagesaktuellem Schnelltest und FFP2-Maske mit zur Geburtseinleitung oder zur CTG-Kontrolle.
Kaiserschnitt: 1 Begleitperson darf mit tagesaktuellem Schnelltest und FFP2-Maske mit zur Vorbereitung und dann mit zum Kaiserschnitt.
Ungeplante Geburt: der Partner bzw. die Partnerin darf mit FFP2-Maske mit zur Entbindung

Besuch stationärer Patientinnen:
Alle Besucher benötigen einen tagesaktuellen Schnelltest, auch die Väter.  Ein Antigen-Schnelltest ist für 24 Stunden gültig, ein PCR-Test für 48 Stunden. Auch medizinisch indizierte Begleitpersonen stationärer Patientinnen benötigen eine aktuelle negative PCR (< 48h).

Besuchszeiten auf Station:
Station Präpartal: täglich 1 Person im Zimmer von 14-19 Uhr
Station Wöchnerin: Elternteil des Kindes keine Zeitvorgabe, ein zusätzlicher Besucher/Tag im Zimmer von 14-19 Uhr

Das UKB hat kein Testzentrum, das nächste Testzentrum ist am Dorint-Hotel.

Kein Zutritt zum Krankenhaus für Besucher ist möglich:

  • Bei Verdacht auf COVID-19 oder einen grippalen Infekt (Schnupfen, Husten, Halskratzen etc.)
  • Bei Kontakt zu COVID-erkrankten Personen in den vorausgegangenen 14 Tagen
  • Nach Reisen in Risikogebiete (Ausnahme: negativer PCR-Test frühestens 5 Tage nach Rückkehr) und Virusvariantengebiete (hier frühestens nach 14 Tagen)

Viele Schwangere sind aktuell noch nicht geimpft und damit besonders gefährdet, sich mit COVID 19 anzustecken und auch schwerwiegend zu erkranken.

Wir als Geburtshelfer des UKB empfehlen daher allen Bezugspersonen von Schwangeren, vor allem aber allen, die bei der Geburt dabei sein wollen, sich rechtzeitig vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin impfen zu lassen. Dies bietet indirekt einen Schutz für die werdenden Mutter und das Neugeborene und erleichtert die Formalitäten beim Zutritt zum Krankenhaus um den Zeitpunkt der Geburt.

Wir bitten alle Besucher*innen die allgemeinen Verhaltensregeln zu beachten:

  • Tragen Sie bitte während der gesamten Zeit einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz (keine Stoffmaske), auch in den Patientenzimmern. Wenn Sie eine FFP2-Maske besitzen, tragen sie diese im Krankenhaus.
  • Füllen Sie den Besucherfragenbogen aus und melden sich am Pflegestützpunkt
  • Waschen und desinfizieren sie sich regelmäßig die Hände
  • Halten Sie 1,5 m Abstand zum Pflegepersonal
  • Bitte kommen sie nicht in die Klinik, wenn sie Atemwegsbeschwerden, wie Husten, Halsschmerzen oder Fieber, haben oder kürzlich Kontakt mit COVID-Erkrankten hatten bzw. unter Quarantäne stehen

Ihr Team der Geburtshilfe und Pränatalmedizin am UKB

01.10.2022

Bundesweit neu geregelt wurde u. a., dass Krankenhäuser und vergleichbare Einrichtungen nur von Personen betreten werden dürfen, die eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) tragen. Ab dem 01.10.2022 gilt somit eine einheitliche Pflicht auf dem UKB-Gelände (und im ELKI) für das konsequente Tragen einer FFP2-Maske unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus. Dies gilt sowohl für Patientinnen als auch Besucher*innen.

25.11.2021

Impfempfehlung für Schwangere

Analog der aktuellen STIKO-Empfehlung empfehlen wir am UKB die COVID-19-Impfung von Schwangeren ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel mit zwei Dosen eines mRNA-Impfstoffs. 6 Monate nach der 2. Impfung sollte auch in der Schwangerschaft eine Auffrischimpfung (Booster) erfolgen, spästestens nach dem 1. Trimenon (nach der 13. SSW).

30.11.2021

Aufgrund der Änderung der Corona-Schutzverordnung hat sich unser Vorgehen wie folgt geändert:

Liebe Patientinnen, liebe werdende Eltern!

Aufgrund der aktuellen Corona-Schutzverordnung in NRW gelten seit dem 22.11.2021 neue Regelungen für Besuche in Krankenhäusern sowie geplante ambulante Untersuchungstermine, unabhängig von der aktuellen Inzidenz:

Besucher und Begleitpersonen werden unterschiedlich gehandhabt. Als Begleitpersonen gelten werdende Väter oder Mütter bzw eine von der werdenden Mutter bestimmte Person. 

  • Voraussetzung für einen Besuch im Krankenhaus sowie eine geplante ambulante Untersuchung ist ein Test-, Impf- oder Genesenennachweis (3G).
  • Da es sich um eine allgemeine Regelung des Landes NRW handelt, gilt dies auch für Begleitpersonen bei der Geburt.
  • Die Regelungen zur PCR-Testung von Patientinnen vor geplanter stationärer Aufnahme bleiben unverändert.
  • Kein Zutritt zum Krankenhaus für Besucher ist möglich:
    • Bei Verdacht auf COVID-19 oder einen grippalen Infekt (Schnupfen, Husten, Halskratzen etc.)
    • Bei Kontakt zu COVID-erkrankten Personen in den vorausgegangenen 14 Tagen
    • Nach Reisen in Risikogebiete (Ausnahme: negativer PCR-Test frühestens 5 Tage nach Rückkehr) und Virusvariantengebiete (hier frühestens nach 14 Tagen)

Viele Schwangere sind aktuell noch nicht geimpft und damit besonders gefährdet, sich mit COVID 19 anzustecken und auch schwerwiegend zu erkranken.

Wir als Geburtshelfer des UKB empfehlen daher allen Bezugspersonen von Schwangeren, vor allem aber allen, die bei der Geburt dabei sein wollen, sich rechtzeitig vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin impfen zu lassen. Dies bietet indirekt einen Schutz für die werdenden Mutter und das Neugeborene und erleichtert die Formalitäten beim Zutritt zum Krankenhaus um den Zeitpunkt der Geburt.

Ab dem 22.11.2021 gilt:

  • 1.) Regelung für Besucher*innen: AKTUELLER TESTNACHWEIS

    Besucher*innen stationärer Patient*innen dürfen das UKB ab sofort nur noch mit aktuellem COVID-19-Testnachweis, unabhängig vom Geimpften- oder Genesenenstatus, betreten. Ein Antigen-Schnelltest ist für 24 Stunden gültig, ein PCR-Test für 48 Stunden.

    2.) Regelung für ambulante Patient*innen sowie ambulante und stationäre Begleitpersonen: weiterhin 3G

    Ambulante Patient*innen, ebenso wie notwendige Begleitpersonen, dürfen das UKB, wie bereits länger umgesetzt, nur noch mit einem aktuellen Getestet-, Geimpft- oder Genesen-Nachweis (3G-Nachweis) betreten. Diese Regelung bleibt unverändert bestehen. Ein Antigen-Schnelltest ist für 24 Stunden gültig, ein PCR-Test für 48 Stunden.

Für die Geburtshilfe am UKB gelten folgende Besucher-Regelungen unverändert weiter:

  • Jeweils eine Begleitperson ist bei der Geburt (Vater, Mutter oder eine von der werdenden Mutter bestimmte Person) und als Besucher für 2 h pro Tag auf den geburtshilflichen Stationen erlaubt. Grundsätzlich können sich maximal 1 Besucher*in zeitgleich mit der Patientin im Patientenzimmer aufhalten. Wir bitten Sie jedoch, in der aktuellen Lage von Besuchen auf der Wochenbettstation abzusehen.   
  • Die allgemeinen Besuchszeiten auf unseren Stationen sind 14-19 h.                                                                                                                                                                                                                                           
  • Kommen Sie zu ambulanten Verlaufskontrollen bitte weiterhin ohne Begleitperson in die geburtshilfliche Ambulanz (Pränatale Medizin und Schwangerenambulanz). Bei auffälligen Befunden und entsprechenden Gesprächen ist eine Begleitperson erlaubt. Die Begleitperson darf weiterhin nicht im Wartebereich warten, sie wird dann zur Untersuchung dazu gerufen. Kinder sind zu den Untersuchungen nicht zugelassen.

Wir bitten alle Besucher*innen die allgemeinen Verhaltensregeln zu beachten:

  • Tragen Sie bitte während der gesamten Zeit einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz (keine Stoffmaske), auch in den Patientenzimmern. Wenn Sie eine FFP2-Maske besitzen, tragen sie diese im Krankenhaus.
  • Füllen Sie den Besucherfragenbogen aus und melden sich am Pflegestützpunkt
  • Waschen und desinfizieren sie sich regelmäßig die Hände
  • Halten Sie 1,5 m Abstand zum Pflegepersonal
  • Bitte kommen sie nicht in die Klinik, wenn sie Atemwegsbeschwerden, wie Husten, Halsschmerzen oder Fieber, haben oder kürzlich Kontakt mit COVID-Erkrankten hatten bzw. unter Quarantäne stehen

Ihr Team der Geburtshilfe und Pränatalmedizin am UKB

25.11.2021

3G-Nachweis für geplante Termine

Liebe Schwangere,

bitte denken Sie daran, dass es für geplante Termine in unseren Ambulanzen notwendig ist, dass Sie einen 3G-Nachweis (Test-, Impf- oder Genesenennachweis) mitbringen.
Die Schnelltests- bzw. Bürgertests in den Testzentren sind jetzt wieder für alle kostenlos. Wenn Sie nicht geimpft oder genesen sind, müssen Sie einen aktuellen negativen Antigenschnelltest (nicht älter als 24h) bzw. negativen PCR-Test (nicht älter als 48h) vorlegen.


Ihr Team der Geburtshilfe und Pränatalmedizin am UKB

25.11.2021

Begleitpersonen bei ambulanten Terminen

In der geburtshilflichen Ambulanz (Schwangerenambulanz und Maternale Medizin) ist bei der Geburtsanmeldung und -planung aktuell aufgrund der steigenden Covid-Fallzahlen eine Begleitperson zur Untersuchung nur aus dringenden medizinischen Gründen möglich. Wir bitten außerdem alle Patientinnen auf eine Begleitung in die Klinik möglichst zu verzichten. Falls eine Begleitperson anwesend ist, darf diese weiterhin nicht im Wartebereich auf die Untersuchung warten, sie wird dann zur Untersuchung dazugerufen. Kinder sind zu den Untersuchungen zunächst weiter nicht zugelassen.

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