Hebammenbegleitung im Wochenbett
Auch nach der Geburt hat jede Frau für die Zeit des Wochenbettes (bis zu acht Wochen nach der Geburt) Anspruch auf Hebammenhilfe.
Ihre Hebamme beobachtet die Rückbildungsvorgänge, unterstützt Sie beim Stillen, bei Fragen zu Ernährungsalternativen und steht Ihnen mit Rat und Tat beim Umgang mit Ihrem Kind zur Seite. Die Kosten übernimmt die Krankenkasse.
Auch nach Ablauf dieser acht Wochen haben Sie bis zum ersten Lebensjahr Ihres Kindes bzw. bis zum Ende der Stillzeit Anspruch auf Hebammenhilfe. Ihre Hebamme berät Sie in dieser Zeit beispielsweise bei der Einführung der Beikost, Stillschwierigkeiten oder Hilfe beim Zahnen. Diese Kosten werden bei Vorlage eines Attestes vom Frauen- oder Kinderarzt ebenfalls von den Krankenkassen übernommen.
Bitte nehmen Sie rechtzeitig in der Schwangerschaft Kontakt mit Ihrer Hebamme auf.
Hebammen zur ambulanten Wochenbettbetreuung
- Antonia Ramminger
Tel: +49 157 50645960
Enable JavaScript to view protected content. - Kerstin Ebert
Tel: +49 228 692380
Tel: +49 170 5465322
Lasertherapie im Wochenbett bei Wunden / Wundheilungsstörungen
- Hösel, Alexandra
53127 Bonn
Tel.: +49 228 54887050 - Schröder, Andrea
Bonn
Tel.: +49 178 3383053 - Schuchert, Petra
53501 Grafschaft-Vettelhoven
Tel.: +49 2641 900148
Bitte nehmen Sie rechtzeitig in der Schwangerschaft Kontakt mit Ihrer Hebamme auf.