Stationäre Behandlung
Aufnahme
Für Ihre stationäre Aufnahme benötigen wir eine Verordnung von Krankenhausbehandlung (Einweisung vom Gynäkologen) und Ihre Gesundheitskarte. Für die Behandlung in der Universitätsfrauenklinik unterschreiben Sie einen Behandlungsvertrag. Des Weiteren werden Ihnen nachstehende Formulare ausgehändigt, deren Erhalt Sie uns bitte bestätigen. Besteht für Sie kein Versicherungsschutz bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder bei einer privaten Krankenversicherung und Sie möchten sich behandeln lassen, ist vor Beginn der Behandlung eine Vorauszahlung für 10 Tage zu entrichten.
Des Weiteren werden Ihnen nachstehende Formulare zur Unterschrift ausgehändigt:
- Einwilligung Datenübermittlung
- Einwilligung Datenübermittlung Aufklärung
- Einwilligung Entlassmanagement Patienteninfo
- Einwilligung Entlassmanagement
Gesetzliche Zuzahlungsregelungen: Stationäre Zuzahlung bei vollstationärer Krankenhausbehandlung innerhalb eines Kalenderjahres für höchstens 28 Tage á 10 Euro pro Tag.
Bitte bringen Sie folgendes mit
- Einweisung vom Gynäkologen
- Gesundheitskarte
- Vorbefunde (MRT, CT, Röntgenaufnahmen)
Patienten aus einem EU-Staat müssen die Europäische Versicherungskarte vorlegen, um Anspruch auf alle Sachleistungen, die sich während des vorübergehenden Aufenthaltes in Deutschland als medizinisch notwendig erweisen, erhalten zu können.