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Kinderwunschbehandlung

Familie und Kinder gehören für Viele zu einem erfüllten, glücklichen Leben. Der gesellschaftliche Wandel, insbesondere die veränderte Lebens- und Berufsplanung bei Frauen, die längere Lebenserwartung und Umweltveränderungen führen dazu, dass immer mehr Paaren der Kinderwunsch nicht ohne weiteres erfüllt wird.

Ca. 10 – 15 % der Paare im gebärfähigen Alter leiden unter einer ungewollten Kinderlosigkeit.

Eine strikte Trennung in weibliche und männliche Sterilität ist nicht immer möglich. In 30 bis 40  % der Fälle liegt die Ursache bei beiden Partnern.

Von unerfülltem Kinderwunsch spricht man dann, wenn bei einem Paar trotz regelmäßigen Geschlechtsverkehrs eine Schwangerschaft über einen Zeitraum von 1-2 Jahren ausbleibt. 

Die Erfolgschancen einer Behandlung

Das Universitätsklinikum Bonn gehört zu den Pionieren der assistierten Fortpflanzung. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, die Chancen der Paare auf ein Wunschkind durch konstante Forschung immer weiter zu verbessern. Ob eine Behandlung der Sterilität erfolgreich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. dem Alter des Paares und der Ursache der Kinderlosigkeit. Grundlage jeder Kinderwunschbehandlung ist die genaue Diagnostik und die individuelle Therapie und Führung der Paare.

Die Erfolgschancen, dass es nach Durchführung einer Sterilitätsbehandlung zu einer Schwangerschaft kommt, wird vom deutschen IVF-Register für alle Zentren mit 25 bis 30 % pro Behandlungszyklus angegeben. In etwa 70 % der Fälle kann der Kinderwunsch eines Paares durch eine Behandlung erfüllt werden.

In Deutschland ist es nur speziellen Zentren erlaubt, Sterilitätsbehandlungen durchzuführen.

Wird eine Kinderwunschbehandlung von der Kasse übernommen?

Die Kassen übernehmen seit 2004 nur noch 50% der Behandlungskosten. Voraussetzung dafür ist, dass Mann und Frau verheiratet sind. Die Patientin darf nicht jünger als 25 und älter als 40 sein, der Partner nicht älter als 50 Jahre. Ferner gibt es die Möglichkeit über das Land Nordrhein Westfahlen auch nach den bereits 3 von der Krankenkasse unterstützten Versuchen weitere Hilfen zu beantragen. Dies gilt auch für unverheiratete Paare.

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