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Behandlungskosten

2004 wurden die Bedingungen für die Kinderwunschbehandlung für gesetzlich Versicherte vom Gesetzgeber geändert.

Die gesetzlichen Krankenkassen tragen 50 % der Kosten für die ärztliche Behandlung, die Medikamente und das Verbrauchsmaterial. Die andere Hälfte der Kosten muss das Ehepaar selbst tragen, wobei es je nach Krankenkasse weitere Kostenübernahmen möglich sind.

Die Anzahl der Behandlungszyklen ist auf 3 begrenzt. Das bedeutet nicht, dass die Chance auf ein eigenens Kind nach 3 erfolglosen Versuchen unrealistisch geworden ist. Es gilt hierbei die medizinische Erfolgschance von winer wirtschaftlichen Gewinnrechnung zu unterscheiden. 

Komplette Kostenübernahme

Weiterhin übernommen werden die Kosten (sofern die Patientin nicht älter als 40 Jahre ist):

  • für die Vordiagnostik
  • die Beratungsgespräche und
  • die Medikamenten- und Behandlungskosten, falls nur eine Stimulation mit Hormonen durchgeführt wird.

Keine Kostenübernahme

Nicht von den Krankenkassen getragen werden folgende Leistungen:
 

  •  Kryokonservierung (das Einfrieren von befruchteten oder unbefruchteten Eizellen, Spermien oder Hodengewebe)
  •  Laser-Hatching (Schlüpfhilfe) am Embryo
  •  Akupunktursitzungen beim Embryotransfer

Private Krankenversicherungen

Bei privatversicherten Patienten ist die Kostenübernahme abhängig von den Richtlinien der jeweiligen Krankenversicherung unterschiedlich geregelt. Sie sollten daher eine verbindliche Kostenzusage ihrer Kasse Einholen. Einen entsprechenden Kostenvorsanschlag erhalten Sie nachdem die für Sie erforderliche Behandlungsmethode empfohlen wird. Ja nach Krankenkase werden die Kosten anteilig oder auch ganz getragen.

Bei Privatvericherten ist eine vorherige Eheschließung entgegen der Regelung für gesetzlich Versicherte nicht zwingend notwendig.

Die anteilige Kostenübernahme für gesetzlich Versicherte ist weiterhin an folgende Bedingungen geknüpft:

  •  das Kinderwunschpaar muss verheiratet sein
  •  beide Partner müssen mindestens 25 Jahre alt sein
  •  der Anspruch auf Kostenübernahme endet am 40. Geburtstag der Frau und am 50. Geburtstag des Mannes
  •  beide Partner brauchen einen negativen HIV-Test
  •  es muss ein von der Krankenkasse genehmigter Behandlungsplan vorliegen
  •  es müssen spezielle Beratungen des Paares vor Behandlungsbeginn durchgeführt werden

Nach der Geburt eines Kindes entsteht der Anspruch auf die anteilige Kostenübernahme wieder neu.
 

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