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Polkörperdiagnostik

Die Polkörperbiopsie ist ein unter Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen in Deutschland international etabliertes, erfolgreich eingesetztes diagnostisches Verfahren zur Vermeidung der Übertragung von genetisch nicht intakten Embryonen. Das verwendete Laserlicht wird dabei nicht von der Erbsubstanz der Eizelle aufgenommen, die Reproduktionsmedizin am Universitätsklinikum Bonn wendet dieses Verfahren seit der Etablierung im Jahr 1997 erfolgreich an.

Chromosomale Fehlverteilungen tragen maßgeblich zum Verlust von Embryonen vor und nach Implantation bei. An Frühaborten im ersten Drittel der Schwangerschaft sowohl nach Spontankonzeption als auch nach erfolgter IVF-/ICSI-Therapie haben chromosomale Fehlverteilungen einen erheblichen Anteil.Mit zunehmendem Alter der Frau ab 35 Jahren weisen die Eizellen laut aktuellen Studien eine chromosomale Fehlverteilungsrate von über 50 % auf. Dies ist ein wesentlicher Faktor für die steigende Anzahl an Fehlgeburten mit zunehmendem Alter der Frau – vor allem die Aneuploidien (Fehlverteilungen) der Chromosomen 13, 16, 18, 21 und 22 sowie die der Chromosomen 5, 15 und 17 sind hierbei relevant.

Während der zellulären Reifung reduziert die Eizelle ihren Chromosomensatz, dies geschieht unter Ausschleusung des 1. Polkörpers. Nach dem Eindringen des Spermiums und dem Stattfinden der Befruchtung erfolgt eine weitere Reduktion unter Ausschleusung des 2. Polkörpers. Die ausgeschleusten Polkörper sind gelegentlich fragmentiert, dadurch kann die Entnahme und Analyse erschwert werden. Diese beiden Polkörper werden durch Öffnung der Eihülle mittels eines für die Eizelle ungefährlichen Lasers biopsiert und anschließend in einem genetischen Labor untersucht.

Diese spezielle Untersuchung der Chromosomen wird mittels FISH (Fluoreszenz-in-situ-Hybridisierung) durchgeführt. Chromosomenstörungen bei Embryonen sind zu etwa 90% Eizellbedingt und zu etwa 10% durch chromosomale Fehlverteilungen in den Spermien verursacht.

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