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Vorkernscoring

Gesetzliche Bestimmungen

Nach der Befruchtung erfolgt nach etwa 24h im Vorkernstadium (PN-Stadium) die Auswahl der Eizellen, die weiter kultiviert werden. Der Grund dafür ist, dass nach der Verschmelzung der Vorkerne das Embryonalstadium erreicht ist. Laut  Embryonenschutzgesetz ist die Implantation von maximal 3 Embryonen erlaubt. Die restlichen Eizellen im PN-Stadium müssen demnach vernichtet oder eingefroren werden. Die Kryokonservierung von Embryonen ist nicht erlaubt.

Das Problem der frühen Selektion

Nur 30 % der befruchteten Eizellen im PN-Stadium können zu Blastozyten kultiviert werden. Der Grund dafür sind häufig Chromosomendefekte. Das bedeutet aber auch, dass durch die frühe Selektion die Wahrscheinlichkeit sinkt, dass sich pro Zyklus 2-3 implantationsfähige Embryonen entwickeln lassen.

Verbesserte Auswahl durch das Vorkernscoring

Bei dem Vorkernscoring handelt es sich um ein spezielles Verfahren, bei dem unter Verwendung eines extrem hochauflösenden Mikroskopes, mit Hilfe einer Kamera und einer speziellen Software die Unterschiede zwischen den verschiedenen Zellen im Vorkernstadium untersucht werden.

  • Anordnung der Chromosomen in den Vorkernen

Bevor die Vorkerne zum neuen Zellkern des Embryos verschmelzen, ordnen sich die Chromosomen in den Vorkernen in bestimmten Formen innerhalb der Zellen im Kontaktbereich der beiden Vorkerne an. Die Muster der Anordnung gibt Hinweise, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass sich die befruchtete Eizelle weiterentwickelt.

  • Aussehen der Polkörperchen

Auch die Morphologie der Polkörperchen gibt wichtige Hinweise.

Nach diesen beiden Kriterien wird ein Score errechnet. Die PN-Zellen mit dem besten Score werden kultiviert oder eingefroren.
 

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