Telefonische Terminvergabe
Bitte bringen Sie gegebenenfalls vorhandene Befunde (z.B. Computertomographie - CT, Magnetresonanztomographie / Kernspin - MRT, Schlaflaborbefunde, Allergietestungen, etc.) zur Untersuchung mit.
Falls es sich um die Behandlung eines Kindes handelt, lassen Sie uns bitte im Vorhinein den Anmeldebogen für Kinderzukommen.
Notfälle können den geplanten Ablauf verändern. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass es in Einzelfällen in unserer Hochschulambulanz zu Wartezeiten kommen kann, auch wenn Sie einen Termin vereinbart haben.
Tel: +49 228 287-15558
Fax: +49 228 287-11336
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Chefarztbehandlung

Univ.-Prof. Dr. med. Sebastian Strieth
Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde
inkl. Allergologie
inkl. Plastische und Ästhetische Operationen
Tel: +49 228 287 14646
Fax: +49 228 287 16830
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Kinder
(z.B. kindliche Hörstörungen und Entwicklungsverzögerungen, auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen (AVWS) / SPZ-Leistungen)
Wir bitten Sie vor einem Rückruf durch uns den Anmeldebogen vollständig auszufüllen, damit wir Ihnen einen passenden Termin in einer unserer Sprechstunden anbieten können.
Bitte schicken Sie den Anmeldebogen zusammen mit Vorbefunden (z.B. ärztliche Befundberichte, Befunde aus der Kinder- und Jugendpsychiatrie, aktuelle logopädische Stellungnahmen):
als Scan per Mail an Enable JavaScript to view protected content.
ODER
per Post an:
Universitätsklinikum Bonn
Klinik und Poliklinik für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde
Sektion für Phoniatrie und Pädaudiologie
Venusberg Campus 1, Geb. A03
53127 Bonn
ODER
per Fax an +49 (0)228-287 11934
Im Anschluss melden wir uns bei Ihnen, um mit Ihnen Termine abzustimmen. Deshalb geben Sie bitte auf jeden Fall Ihre Telefonnummer und Email-Adresse an!
Wir bitten um rechtzeitige Terminabsage, falls Sie den Termin nicht wahrnehmen können.
Für den Termin in unserer Klinik, benötigen Sie
- Bei alleiniger Hörtestung ist eine SPZ-Überweisung nicht notwendig
- Überweisung in das SPZ von Ihrem/Ihrer Kinder- und Jugendarzt/-ärztin (gesetzlich Versicherte) bei Schwerhörigkeiten, Hörgerätekontrolle, Cochlea-Implantat-Kontrolle, Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen (AVWS), Sprachentwicklungsdiagnostik und kindlichen Schluck- und Stimmstörungen.
- Versicherungskarte (gesetzlich Versicherte)
- das gelbe U-Heft
- Zu dem Behandlungstermin bringen Sie bitte, soweit vorhanden, außerdem folgende Vorbefunde mit:
- Ärztliche Befundberichte (z. B. EEG, CT, MRT)
- Befunde vom Kinder- und Jugendpsychiater
- Aktuellen logopädischen Befundbericht
Bitte bringen Sie für Ihr Kind und sich selbst ggf. einen Snack oder Getränke sowie ggf. ein Lieblingsspielzeug mit. Bei sehr kleinen Kindern ist oftmals ein Kinderwagen oder Buggy sinnvoll, z.B. falls eine Untersuchung im Schlaf (z.B. BERA-Messung) nötig ist. Bitte bringen Sie eine/n geeignete/n Dolmetscher/in mit, falls Sie gebärden oder kein Deutsch sprechen.
Bei Rückfragen melden Sie sich bitte unter Tel.: +49 228 287 16221.
Um Termine zur Abklärung von kindlichen Hörstörungen und Entwicklungsverzögerungen zu vereinbaren, rufen Sie uns bitte montags bis freitags 08:00 - 15:30 Uhr an.
Erwachsene
(Stimm- und Schluckstörungen)
Tel: +49 228 287 16221
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Bei allen gesetzlich versicherten Patienten ist eine Überweisung von einem/einer niedergelassenen HNO-Facharzt/-Fachärztin mit der Diagnose/Verdachtsdiagnose „Stimmstörung/Dysphonie“ bzw. „Schluckstörung/Dysphagie“ erwünscht.
Tel: +49 228 287 16214
Fax: +49 228 287 16830
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