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Telefonische Terminvergabe

Bitte bringen Sie gegebenenfalls vorhandene Befunde (z.B. Computertomographie - CT,  Magnetresonanztomographie / Kernspin - MRT, Schlaflaborbefunde, Allergietestungen, etc.) zur Untersuchung mit.

Notfälle können den geplanten Ablauf verändern. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass es in Einzelfällen in unserer Hochschulambulanz zu Wartezeiten kommen kann, auch wenn Sie einen Termin vereinbart haben.

Tel: +49 228 287-15558
Fax: +49 228 287-11336
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Chefarztbehandlung

Univ.-Prof. Dr. med. Sebastian Strieth

Univ.-Prof. Dr. med. Sebastian Strieth

Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde
inkl. Allergologie
inkl. Plastische und Ästhetische Operationen

Tel: +49 228 287 14646
Fax: +49 228 287 16830
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Kindliche Hörstörungen und Entwicklungsverzögerungen (SPZ)


Tel.: +49 228 287 15558

Um Termine zur Abklärung von kindlichen Hörstörungen und Entwicklungsverzögerungen zu vereinbaren, rufen Sie uns bitte montags bis freitags 08:00 - 15:30 Uhr an.

Zu dem Behandlungstermin bringen Sie bitte, soweit vorhanden, ausserdem folgende Unterlagen mit:

  • Ärztliche Befundberichte (z. B. EEG, CT, MRT, Augenheilkunde)
  • logopädische Berichte - Psychologische Untersuchungsergebnisse
  • Kindergartenberichte oder Schulberichte / Diktathefte
  • Mutterpass
  • gelbes Vorsorgeheft für Kinder
  • Impfpass

Bitte bringen Sie für Ihr Kind und sich selbst ggf. etwas zu Essen oder Getränke sowie ggf. Lieblingsspielzeug mit. Bei sehr kleinen Kindern ist oftmals ein Kinderwagen oder Buggy hilfreich, z.B. falls eine Untersuchung im Schlaf wie BERA-Messung geplant ist. Bitte bringen Sie einen geeigneten Dolmetscher mit, falls Sie gebärden oder nicht muttersprachlich Deutsch sprechen.

Bei allen gesetzlich versicherten Kindern benötigen wir eine Überweisung von einem/r niedergelassenen Facharzt/Fachärztin für Kinder- und Jugendheilkunde an das SPZ des UKB mit der speziellen Fragestellung (z.B. „Schwerhörigkeit“, „Sprachentwicklungsstörungen“, „Stimmstörungen“, „Schluckstörungen bei Mehrfachbehinderung“, „Lippenkiefergaumenspalte“, „syndromale Erkrankung“).
 

Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen (AVWS) bei Kindern (SPZ)


Tel.: +49 228 287 15558

Um Termine zur Abklärung von kindlichen AVWS zu vereinbaren, rufen Sie uns bitte montags bis freitags 08:00 - 15:30 Uhr an.

Bitte beachten Sie, dass eine Untersuchung auf AVWS i.d.R. mindestens 2,5 Stunden in Anspruch nimmt.

Bei allen gesetzlich versicherten Kindern benötigen wir eine Überweisung von einem/r niedergelassenen Facharzt/ärztin für Kunder- und Jugendheilkunde an das SPZ des UKB mit der Diagnose/Verdachtsdiagnose: „AVWS“.
 

Stimmstörungen bei Erwachsenen


Tel: +49 228 287 11280

Um einen Termin zur Abklärung von Stimmstörungen zu vereinbaren, rufen Sie bitte montags bis freitags  09:00 - 11:00 Uhr oder montags bis donnerstags 14:30 - 15:30 Uhr an.

Bei allen gesetzlich versicherten Patienten ist eine Überweisung von einem/einer niedergelassenen HNO-Facharzt/-Fachärztin mit der Diagnose/Verdachtsdiagnose „Stimmstörung/Dysphonie“ erwünscht.
 

Schluckuntersuchungen bei Erwachsenen


Tel: +49 228 287 11280

Um einen Termin zur Schluckuntersuchung zu vereinbaren, rufen Sie bitte montags bis freitags 09:00 - 11:00 Uhr oder montags bis donnerstags 14:30 - 15:30 Uhr an.

Bei allen gesetzlich versicherten Patienten ist eine Überweisung von einem/einer niedergelassenen HNO-Facharzt/-Fachärztin mit der Diagnose/Verdachtsdiagnose „Schluckstörung/Dysphagie“ erwünscht.
 

Tel: +49 228 287 16214
Fax: +49 228 287 16830
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