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HLA / Immungenetik

Im HLA-Labor erfolgen transplantationsimmunologische Untersuchungen im Rahmen von Blutstammzell- bzw. Knochenmarktransplantationen. Da die HLA-Merkmale bei Empfänger und Spender möglichst identisch sein sollten, ist deren genaue Charakterisierung für eine erfolgreiche Transplantation essentiell. Hierzu werden niedrig- und hochauflösende HLA-Klasse I und Klasse II Typisierungen durchgeführt. Hierzu stehen in erster Linie molekularbiologische Techniken wie die DNA-Sequenzierung (SBT), SSP und SSO zur Verfügung.

Ein weiterer Schwerpunkt der Abteilung ist die Untersuchung auf das Vorliegen von Antikörpern gegen HLA-Merkmale. Die Tests unterstützen die Diagnostik zur bestmöglichen Vermeidung von eventuellen Abstoßungsreaktionen nach einer Transplantation. Zum Nachweis dieser gegen HLA-Antigene gerichteter Antikörper werden Methoden wie der Lymphozytotoxizitätstest (LZT) und HLA-Antikörperdifferenzierung mittels Festphasentests (Luminex®) eingesetzt.

Eine weitere Aufgabe des HLA-Labors stellt die HLA-Diagnostik im Zusammenhang mit Krankheitsassoziationen wie z.B. M. Bechterew, Rheumatoide Arthritis und Zöliakie dar. Zudem erfolgt eine gezielte Auswahl von für den Empfänger HLA-kompatiblen Thrombozytenspendern. Hierfür steht dem Institut eine große Anzahl getesteter Spender zur Verfügung.

  •  Nachweis von zytotoxischen HLA-Klasse-I-Antikörpern (LZT).
  • Erweiterte HLA-Antikörperdifferenzierung mittels Festphasen-Assays (Luminex®).
  • Lymphozytäre Kreuzprobe (Crossmatch) Thrombozytäre Kreuzprobe.
  • Molekularbiologische HLA-Klasse I und–Klasse II Bestimmung (niedrig-/ und hochauflösend).

Zur Übersicht der im Einzelnen angebotenen Leistungen verweisen wir auf den Anforderungsschein als auch die allgemeine Übersicht der Laborleistungen (Stand 30.06.2015).

Auftragsbearbeitung: Montag bis Freitag (Materialeingang freitags bis spätestens 12 Uhr).

Die abschließende Befundung niedrigauflösender HLA-Typisierungen erfolgt innerhalb von 8 Tagen nach Probeneingang. Hochauflösende Typisierungen werden innerhalb von 14 Tagen bearbeitet. Befundungen im Rahmen der HLA-Antikörper-Diagnostik erfolgen in der Regel innerhalb von 6 Arbeitstagen. Bezüglich der Bearbeitung eiliger Untersuchungen bitten wir um vorherige Absprache (siehe Kontakt).

Die Qualität der im HLA-Labor durchgeführten Untersuchungen wird durch die regelmäßige Teilnahme an Ringversuchen von INSTAND e.V. (Gesellschaft zur Förderung der Qualitätssicherung in medizinischen Laboratorien e.V.) überprüft.

Nach Auffassung der Deutschen Gesellschaft für Immungenetik (DGI) unterliegen HLA- Untersuchungen mit dem Ziel der Kompatibilitätsfeststellung nicht den Regelungen des Gendiagnostikgesetzes (GenDG). Allerdings verlangen Untersuchungen im Zusammenhang mit Krankheitsassoziationen die Vorlage einer Einwilligungserklärung gemäß Gendiagnostikgesetz (GenDG). Ein entsprechendes Formular findet sich wie auch der Anforderungsschein nachfolgend zum Download bereitgestellt.

 
Hier können Sie den Auftragsschein des HLA-Labors als auch die Einwilligungserklärung herunterladen:
Anforderungsschein und Einwilligungserklärung


Bitte stellen Sie sicher, dass entnommene Vollblutproben ungekühlt versendet werden und durch entsprechende Beschriftung eindeutig dem Anforderungsschein bzw. Patienten zugeordnet werden können. Anderenfalls kann eine Bearbeitung der Probe nicht gewährleistet werden.

Bitte beachten Sie, dass bei Probenversand die gültigen Regelungen für die Beförderung von gefährlichen Stoffen und Gegenständen einzuhalten sind: das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (GGBefG), die „Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt“ (GGVSEB) und das „Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“ (ADR).

Voraussetzung für die sofortige Bearbeitung ist das korrekte Ausfüllen der Anforderungsformulare und die eindeutige Probenidentifikation durch den Anforderer.

Eine Auflistung möglicher Störfaktoren erhalten Sie hier.

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Hinweise zum Probenversand

Bitte beachten Sie, dass bei Probenversand die gültigen Regelungen für die Beförderung von gefährlichen Stoffen und Gegenständen einzuhalten sind: das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (GGBefG), die „Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt“ (GGVSEB) und das „Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“ (ADR).

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Anforderungsschein und Einwilligungserklärung

Hier können Sie den Auftragsschein des HLA-Labors als auch die Einwilligungserklärung herunterladen.

 
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