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Was macht der Pathologe?

Häufig gestellte Fragen zu unserer Arbeit.

Pathologie bedeutet wörtlich übersetzt die Lehre vom „Leiden und Erdulden“ und kann somit ganz allgemein auch als „Krankheitslehre“ übersetzt werden. Die Diagnosestellung von Krankheiten am entnommenen Gewebe oder an Zellen ist die zentrale Aufgabe eines Pathologen, dem somit eine wichtige Schnittstelle zwischen Diagnostik und Therapie zukommt.

Landläufig herrscht vielerorts die Meinung, der Pathologe sei einzig und allein ein Leichenuntersucher. Dies ist in der Tat eine wichtige Aufgabe, da aus der Kenntnis von Todesumständen Verstorbener wichtige Rückschlüsse und Erfahrungsgewinne für die verbesserte Behandlung Lebender möglich ist. Hierbei untersucht der Pathologe sowohl Fälle von natürlichen Todesursachen, als auch solche Fälle, wo eine Krankheit zum Tode des Patienten geführt hat. In allen Fällen unnatürlicher Todesursachen, also z.B. bei Versterben durch Unfall oder Tötung, ist die Rechtsmedizin als komplett unabhängige Fachrichtung mit eigenem Ausbildungsgang für die Untersuchungen zuständig. Das Aufgabenspektrum und Tätigkeitsprofil eines Pathologen geht jedoch weit über die Obduktionstätigkeit hinaus. So finden mehr als 95% der Untersuchungen am Gewebe Lebender statt. Dies ist nicht weiter verwunderlich, bedenkt man, dass der Pathologe alles untersucht, was operativ oder im Rahmen sonstiger Entnahmetechniken (z.B. Abstrichuntersuchungen) zur geweblichen Untersuchung an Material gewonnen wird.

Entsprechend breit ist das Spektrum an Probenmaterial. So gibt es beispielsweise den Zahnarzt, der im Wurzelbereich eines gezogenen Zahnes auf entzündliches Gewebe trifft, welches er mit bloßem Auge nicht näher einordnen kann und dieses zum Beispiel zum Ausschluss eines Tumors an den Pathologen übersendet. Oder denken wir an die Untersuchungen von Zellabstrichen im Rahmen jährlicher gynäkologischer Vorsorgeuntersuchungen. Eine Vielzahl bösartiger Erkrankungen verschiedenster Organsysteme erfordert den geschulten Blick eines Pathologen. Der Pathologe sorgt für die genaue Einordnung und Systematisierung der Erkrankung und des Erkrankungsstadiums. Der Pathologe ist es, welcher anhand seiner präparatorischen, mikroskopischen und molekularbiologischen Untersuchungen eine geweblich begründete Diagnose stellt und so eine systematische, evidenzbasierte Weiterbehandlung durch die klinisch tätigen Kollegen erst ermöglicht.

An zentraler Stelle steht immer noch das Zusammenspiel von Begutachtung von Gewebe mit bloßem Auge (sog. Makroskopie) in Kombination mit der gezielten feingeweblichen, also mikroskopischen Begutachtung krankhaft veränderten Gewebes. Fast kein Fall entgeht diesen beiden, ganz grundsätzlichen Untersuchungsschritten. In den letzten Jahren und Jahrzehnten hat sich zusätzlich das Spektrum der Untersuchungsmethoden und somit das Handwerkszeug des Pathologen immer weiter ausgeweitet.
Seit Mitte des letzten Jahrhunderts hielt auch die elektronenmikroskopische Aufarbeitung des Gewebes Einzug in die pathologische Diagnostik. Hierdurch ist eine Untersuchung von Gewebe jenseits der lichtmikroskopischen Auflösbarkeit möglich und kann bei bestimmten Fragestellung in die entscheidenden diagnostischen Kriterien liefern. Zusätzlich stellt die immunhistochemische Aufarbeitung von Probenmaterial eine zentrale Stütze der pathologischen Begutachtung dar. Diese Technik erlaubt dem Pathologen, ganz gezielt bestimmte Moleküle in den Körperzellen nachzuweisen. Hierüber gewinnt er wichtige Informationen hinsichtlich der geweblichen Differenzierung oder kann mikrobielle Erreger spezifisch anfärben.
Derzeit befindet sich die Pathologie am Beginn der nächsten Revolution, nämlich die der molekularbiologischen Aufarbeitung von Gewebe. Die Molekularpathologie hat sich in den letzten Jahren zu einem integralen Bestandteil der pathologischen Diagnostik entwickelt und umfasst mehrere Arbeitsbereiche. Durch die Untersuchung von genetischem Material im erkrankten Gewebe kann zum Beispiel ein Erregernachweis gelingen, welcher sich der reinen morphologischen Untersuchung entzieht. Eine wichtige Rolle spielt dies z.B. im Bereich der Tuberkulosediagnostik oder beim Nachweis bestimmter Viruserkrankungen. Andererseits kann über Mutationsanalysen tumorrelevanter Proteine bereits im Vorfeld abgeschätzt werden, ob ein Patient von bestimmten Tumortherapien profitieren wird oder nicht. Hier stellen die Untersuchungsergebnisse des Pathologen die Entscheidungsgrundlage für die Weiterbehandlung des Patienten dar.

Zusätzlich zu der diagnostischen Tätigkeit nimmt die Pathologie eine zentrale Rolle bei der studentischen Ausbildung ein. Das zu Untersuchung eingesandte Material dient als Grundlage für die Erlangung eines pathogenetisch orientierten Verständnisses für Krankheitsentstehung und -verlauf. Im klinischen Abschnitt des Medizinstudiums erhalten die Studierenden die Möglichkeit zur Teilnahme an diversen allgemeinen und speziellen pathologischen Vorlesungen und Kursen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit eines Praktikums (sog. Famulatur), um die Arbeit eines Pathologen näher kennenzulernen.
 

Ein weiterer Schwerpunkt universitärer Pathologien liegt in der wissenschaftlichen Erforschung von Krankheiten. Die Pathologie ist dazu ganz besonders prädisponiert, da hier unmittelbar das krankhaft veränderte Gewebe morphologisch und molekularbiologisch untersucht werden kann. Hier nimmt die Pathologie eine Brückenstellung zwischen den Grundlagenwissenschaften und klinisch tätigen Ärzten ein. Zahlreiche Kooperationen bestehen zu Wissenschaftlern aus den klinischen Fachrichtungen, um klinische und gewebliche Untersuchungsergebnisse optimal miteinander verbinden zu können.

Eine detaillierte Beschreibung der verschiedenen Leistungen unseres Instituts zu Krankenversorgung, Forschung und Lehre finden Sie auf den verschiedenen Seiten unserer Homepage.


 

 
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