Aktuelle Besucher- und Zutrittsregelung am UKB
Liebe Besucherinnen und Besucher,
liebe Patientinnen und Patienten,
für Besuche von stationären und ambulanten Patient*innen am UKB gilt ab 01.03.2023:
- Für die Dauer des Besuchs eine FFP2-Maske (falls dies nicht toleriert wird, mindestens einen Mund-Nasen-Schutz) zu tragen und
- die allgemeinen Hygieneregeln, insbesondere die Händehygiene vor und nach dem Besuch
- zu beachten. Ein Test ist keine Besuchsvoraussetzung mehr.
Kein Zutritt:
Besucher*innen und Begleitpersonen sind generell auszuschließen, wenn sie SARS-CoV-2-positiv getestet sind oder an einer möglicherweise kontagiösen Infektion erkrankt sind (für ambulante Patienten gilt dies nur dann, wenn diese Symptome/Beschwerden nicht der Grund für den Besuch sind). Leitsymptome sind u.a.
- Fieber,
- Erkältungssymptome/ Husten,
- Konjunktivis,
- unklares Exanthem (Hautausschlag),
- Diarrhoe (Durchfall), Erbrechen.
Weitere Festlegungen
- Eine pauschale Zeitbegrenzung des Einzelbesuchs wird nicht vorgegeben, der Besuch soll sich aber in einem angemessenen Zeitrahmen bewegen.
- Besuchszeiten können von der jeweiligen Station vorgegeben werden.
- Besuche bei COVID-verdächtigen oder COVID-positiven Patient*innen sind zulässig, eine FFP-2-Maske ist dabei durchgängig zu tragen (MNS nicht ausreichend).
- Besuche von aus anderen Gründen isolationspflichtigen Patient*innen (Isolationsstufe IIIb, IIIc) sind nur nach Rücksprache mit dem Stationspersonal und Hinweis auf die geltenden Schutzmaßnahmen zulässig.
- Für immunsupprimierte Patient*innen werden jeweils bereichsspezifisch besondere Festlegungen getroffen (Umkehrisolation).
- Wegeführung: Besucher gehen vom Eingang auf dem kürzesten Weg zur Station und ver- lassen diese auf dem gleichen Weg unter Beachtung der AHA+L-Maßnahmen.
- Hygienemaßnahmen (AHA+L)
Ausnahmen von der -Maskenpflicht:
- Kinder bis 6 Jahre (keine Maske), bis 13 Jahre MNS alternativ möglich.
- Personen, die aufgrund einer ärztlichen Bescheinigung befreit sind von einer Maskenpflicht;
- Gehörlose und schwerhörige Menschen, deren Begleitpersonen und Personen, die mit ihnen kommunizieren.
Der Vorstand des UKB
- Elektive ambulante Patient*innen (mit geplantem Besuchstermin) werden darauf hingewiesen, dass 3G Voraussetzung für einen Ambulanzbesuch ist.
- Für ambulante Begleitpersonen der elektiven ambulanten Patient*innen ist 3G ebenfalls Voraussetzung für einen Ambulanzbesuch. Im Regelfall sollte nicht mehr als eine als Begleitperson dabei sein.
- Der Ablauf (Fragebogen, AHA+L-Maßnahmen, Besucher-Aufkleber) unterscheidet sich nicht von Besuchern stationärer Patient*innen
- Für nicht-elektive ambulante Patient*innen und Begleitpersonen (Besucher der Notfallzentren im INZ, NNZ und KNZ, Notfälle oder Sondersituationen, in denen die Abweisung einer Begleitperson nicht verhältnismäßig wäre) ist 3G keine Besuchsvoraussetzung!
- Diese erhalten analog stationären Patient*innen ein Patientenarmband (GB3).
- Tagesaktuelle Symptomabfrage in der Einrichtung.
- Wöchentliches PCR-Screening (Erkennung mitgebrachte Infektion, Impfdurchbruch)
- Für besondere Risikosituationen (z. B. Gruppentherapie ohne sichere AHA+L-Maßnahmen, immunsupprimierte Hochrisikopatient*innen) zusätzliches Screening (z. B. Antigentest, LAMP-Seq) im Intervall nach bereichsspezifischer Festlegung.
- Besuche bei COVID-verdächtigen oder COVID-positiven Patient*innen sowie in Hochrisikobereichen sind nur nach individueller Absprache und Einweisung in die Schutzmaßnahmen mit dem Stationspersonal für Einzelpersonen zulässig. Als Rechtfertigung werden soziale, ethische und medizinische Gründe akzeptiert.
- Analog gilt dies für aus anderen Gründen isolationspflichtige Patient*innen (Isolationsstufe IIIb, IIIc).
- Für immunsupprimierte Patient*innen werden jeweils bereichsspezifisch besondere Festlegungen getroffen (Umkehrisolation).
- Für die Geburtsbegleitung werden ggf. zusätzliche Regelungen getroffen (kein Zutritt bei COVID-verdächtigen Symptomen, 3G-Nachweis im Kreißsaal vorlegen, ggf. ergänzend Antigentest).
- Für die Kinderheilkunde werden ggf. zusätzliche Regelungen getroffen.
- Weitere Festlegungen finden sich im Hygieneplan.
Laden Sie sich hier die Besucher- und
Zutrittsregelung herunter.