Aktuelle Besucher- und Zutrittsregelung am UKB
Vorbemerkung: Besucher*innen sind generell verpflichtet, durchweg einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und die allgemeinen Hygieneregeln (Abstand, Husten- /Niesetikette, Händehygiene) zu beachten.
Liebe Besucherinnen und Besucher,
liebe Patientinnen und Patienten,
ab dem 11.04.2022 gilt folgende Regelung:
- Allgemein gilt am UKB 3G.
- Zusätzlich gilt für Besucher stationärer Patient*innen ein aktueller, negativer COVID-19-Testnachweis als Zugangsvoraussetzung, unabhängig vom Geimpften- oder Genesenenstatus (aktuell = Antigen-Schnelltest max. 24 Stunden, PCR-Test max. 48 Stunden alt).
- In Ambulanzen maximal eine Begleit-Person pro Patient*in mit 3G-Nachweis als Vorraussetzung.
- Testpflicht auch für Kinder ab 7. Lebensjahr und Schüler*innen wegen des Wegfalls der schulischen Testpflicht ab Montag, den 11.04.2022
- Insgesamt können mehr als zwei verschiedene Besucher*innen je Patient*in zugelassen werden (nicht zeitgleich).
- Max. zwei Besucher*innen zeitgleich im Patientenzimmer (Festlegung je nach Raumgröße und Art der Versorgung)
- Der Besuch sollte sich in einem angemessenen Zeitrahmen bewegen.
- Beachten der Wegeführung (kürzester Weg zur Station)
- Tragen einer OP- oder FFP2-Maske (keine Stoffmaske!)
- 1,5 Meter Mindestabstand, Händedesinfektion vor und nach Besuch sowie Beachten der Husten-/Niesetikette
Kein Zutritt:
- Fehlender Testnachweis bzw. 3G-Nachweis
- Bei Verdacht auf COVID-19 oder einen grippalen Infekt (Schnupfen, Husten, Halskratzen etc.)
- Bei Kontakt zu COVID-erkrankten Personen in den vorausgegangenen 14 Tagen
Der Vorstand des UKB
- Elektive ambulante Patient*innen (mit geplantem Besuchstermin) werden darauf hingewiesen, dass 3G Voraussetzung für einen Ambulanzbesuch ist.
- Für ambulante Begleitpersonen der elektiven ambulanten Patient*innen ist 3G ebenfalls Voraussetzung für einen Ambulanzbesuch. Im Regelfall sollte nicht mehr als eine als Begleitperson dabei sein.
- Der Ablauf (Fragebogen, AHA+L-Maßnahmen, Besucher-Aufkleber) unterscheidet sich nicht von Besuchern stationärer Patient*innen
- Für nicht-elektive ambulante Patient*innen und Begleitpersonen (Besucher der Notfallzentren im INZ, NNZ und KNZ, Notfälle oder Sondersituationen, in denen die Abweisung einer Begleitperson nicht verhältnismäßig wäre) ist 3G keine Besuchsvoraussetzung!
- Diese erhalten analog stationären Patient*innen ein Patientenarmband (GB3).
- Tagesaktuelle Symptomabfrage in der Einrichtung.
- Wöchentliches PCR-Screening (Erkennung mitgebrachte Infektion, Impfdurchbruch)
- Für besondere Risikosituationen (z. B. Gruppentherapie ohne sichere AHA+L-Maßnahmen, immunsupprimierte Hochrisikopatient*innen) zusätzliches Screening (z. B. Antigentest, LAMP-Seq) im Intervall nach bereichsspezifischer Festlegung.
- Besuche bei COVID-verdächtigen oder COVID-positiven Patient*innen sowie in Hochrisikobereichen sind nur nach individueller Absprache und Einweisung in die Schutzmaßnahmen mit dem Stationspersonal für Einzelpersonen zulässig. Als Rechtfertigung werden soziale, ethische und medizinische Gründe akzeptiert.
- Analog gilt dies für aus anderen Gründen isolationspflichtige Patient*innen (Isolationsstufe IIIb, IIIc).
- Für immunsupprimierte Patient*innen werden jeweils bereichsspezifisch besondere Festlegungen getroffen (Umkehrisolation).
- Für die Geburtsbegleitung werden ggf. zusätzliche Regelungen getroffen (kein Zutritt bei COVID-verdächtigen Symptomen, 3G-Nachweis im Kreißsaal vorlegen, ggf. ergänzend Antigentest).
- Für die Kinderheilkunde werden ggf. zusätzliche Regelungen getroffen.
- Weitere Festlegungen finden sich im Hygieneplan.
Laden Sie sich hier die Besucher- und
Zutrittsregelung herunter.