1. Vorgehen: Wenn Sie eine*n Psychotherapeut*in kontaktieren möchten, empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme während der Telefonsprechzeit. Die Telefonsprechzeiten werden meist auf dem Anrufbeantworter der Praxis genannt. Eine Psychotherapie muss nicht durch Ihre*n Hausärzt*in veranlasst werden. Sie können direkt einen Termin mit eine*r Psychotherapeut*in vereinbaren. Sprechstunde: Die Psychotherapeut*innen mit Kassenzulassung sind verpflichtet, regelmäßig Sprechstunden anzubieten, tun dies jedoch i.d.R. nur nach Terminvereinbarung. Der Besuch einer Sprechstunde ist ab 01.04.2018 Voraussetzung für den Beginn einer Kurz- oder Langzeittherapie. Allerdings bedeutet der Besuch einer Sprechstunde nicht notwendigerweise, dass Ihnen auch tatsächlich einen Therapieplatz angeboten werden kann. Oft müssen Patient*innen nach Besuch der Sprechstunde noch auf einen Therapieplatz warten oder werden an andere Therapeut*innen weiter verwiesen. Probatorische Sitzungen: Für gesetzlich versicherte Patient*innen gilt: während der zwei bis vier „probatorischen“ Sitzungen, die vor dem Beginn einer Kurz- oder Langzeittherapie stattfinden, haben Sie Gelegenheit, sich gegenseitig kennen zu lernen. Wenn Sie sich während dieser Sitzungen gegen eine Psychotherapie bei diesem*r Therapeut*in entscheiden, sollten Sie dies mitteilen und einen Termin bei einem*r anderen Therapeut*in vereinbaren. So können Sie mehrere Therapeut*innen kennen lernen. Wartelisten: Da die meisten Psychotherapeut*innen eine Warteliste haben, kann es sinnvoll sein, sich auf zwei oder drei Wartelisten eintragen zu lassen. Sollte dann eine Therapie z.B. aus organisatorischen Gründen nicht zustande kommen, müssen Sie nicht mehr so lange warten, weil Sie schon auf einer oder zwei anderen Wartelisten stehen. Kassenzulassung: Wenn die Psychotherapie von einer gesetzlichen Krankenkasse bezahlt werden soll, achten Sie darauf, dass der*die Therapeut*in eine Kassenzulassung hat. Privat versicherte Patient*innen sollten sich direkt bei ihrer Krankenversicherung erkundigen, in welchem Umfang Psychotherapie mitversichert ist. Therapieverfahren: Hierunter versteht man die Methode, mit der ein*e Psychotherapeut*in arbeitet und für die er*sie ausgebildet ist. Dazu gehören analytische Psychotherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Verhaltenstherapie, systemische Therapie, Gesprächspsychotherapie, Gestalttherapie und viele mehr. Kassenzulassungen haben bisher nur Therapeut*innen erhalten, die in analytischer Psychotherapie, tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie, systemischer Therapie oder Verhaltenstherapie ausgebildet sind. |