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FAQs

Weitere Informationen stehen auf dieser Website zum Download bereit.

In der Regel kann für den Abstinenznachweis zwischen Haaren und Urin gewählt werden. Ein relevanter Unterschied besteht in der Spontanität der Probenabgabe. Während für die Haarentnahme feste Termine vereinbart werden, erfolgt die Urinkontrolle spontan und kann nicht geplant werden (siehe hierzu FAQ zum Thema Urlaub).

Dies liegt an der unterschiedlichen Nachweiszeit der Substanzen in Haaren und Urin. In Haaren sind die Substanzen sehr lange nachweisbar, bei Drogen sogar bis zu 6 Monate. Deshalb können die Termine vorab geplant werden. In Urin sind die Substanzen kürzer nachweisbar. Jede Kontrolle gleicht somit einer Stichprobenkontrolle. Deshalb sind sie spontan und ungeplant.

Für die Urinabgabe werden Sie von unserem geschulten Fachpersonal in den Toilettenraum begleitet. Dabei wird die Bekleidung in der Körperregion zwischen dem Bauchnabel und den Fußknöcheln abgelegt. Die Aufsicht erfolgt grundsätzlich gleichgeschlechtlich (wie auf dem Ausweisdokument angegeben) oder entsprechend des Wunschs der getesteten Person. Dadurch soll Fälschungsversuchen vorgebeugt und sichergestellt werden, dass es sich bei der abgegebenen Probe auch wirklich um den eigenen Urin handelt. Deshalb ist die Begleitung unseres geschulten Fachpersonals bei der gesamten Urinabgabe für einen rechtssicheren Abstinenznachweis zwingend notwendig.

Dazu können wir Ihnen leider keine Auskunft geben, denn diese wird von uns nicht festgelegt. Bitte kontaktieren Sie dafür das Straßenverkehrsamt oder Ihre entsprechende MPU-Stelle.

Da die Einbestellung zur Urinabgabe spontan und nicht geplant erfolgt, ist es besonders wichtig, dass ein geplanter Urlaub oder eine geplante Abwesenheit vorab mitgeteilt und angemeldet wird!

  • Muss mindestens 3 Tage vorher angemeldet werden
  • Eine Abwesenheit besteht, sobald eine spontane Urinabgabe innerhalb von 24h nicht möglich ist (Einbestellungen sind auch am Wochenende möglich)
  • Keine erlaubte Abwesenheit in den ersten 2 Wochen und in den letzten 2 Wochen
  • Gesamturlaub richtet sich nach der Laufzeit (Bsp: 6 Monate Laufzeit entspricht 28 Tagen Gesamturlaub mit maximal 21 zusammenhängenden Tagen)

Wenn eine Probenabgabe aufgrund von Krankheit nicht wahrgenommen wird, ist ein ärztliches Attest verpflichtend!

Wichtig: Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ist nicht ausreichend! Es muss sich um eine Reiseunfähigkeitsbescheinigung handeln.

Bitte teilen Sie uns vor dem Programmstart alle Medikamente mit, die Sie regelmäßig oder gelegentlich einnehmen. Bei Unsicherheiten halten Sie bitte Rücksprache mit Ihrem Arzt / Ihrer Ärztin.

Es wird dringend empfohlen, im Testzeitraum auf den Genuss von folgenden Produkten, Medikamenten, etc. zu verzichten, da diese zu positiven Testergebnissen führen können (Liste nicht abschließend!):

Nur wenn eine Kontrolle auffällig ist, werden Sie schriftlich informiert. Ansonsten erhalten Sie nach der letzten Kontrolle ein Abschlussgutachten (1-4 Wochen nach Programmende). Nur dieses Abschlussgutachten ist rechtlich relevant und verwertbar. Auf Wunsch kann ein Zwischenbefund für jeweils 5 € ausgestellt werden.

 
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