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Forensische Radiologie

Was ist PMCT?

Die postmortale röntgenbasierte Schnittbildgebung mittels Computertomographie (PMCT) hat sich in den letzten Jahren im Fach Rechtsmedizin als wertvolle Ergänzung vor und während gerichtlicher Leichenöffnungen etabliert. Bei dieser Zusatzuntersuchung erfolgt vor der eigentlichen Obduktion eine schnelle, nicht-invasive und dokumentationsfeste Darstellung des gesamten Leichnams in multiplen Schnittbildern. Das dabei entstehende Bildmaterial kann dauerhaft aufbewahrt und wiederholt analysiert werden und bietet eine zusätzliche unveränderbare Befunddokumentation. Die PMCT fußt auf einer mittlerweile wissenschaftlich sehr fundierten Datenbasis und wird in den rechtsmedizinischen Instituten in der Schweiz und auch an vielen Standorten in Deutschland bereits routinemäßig angewandt. Entsprechende fachärztliche Kompetenz ist auch in der Bonner Rechtsmedizin vorhanden.


Welche Vorteile bietet PMCT?

Insbesondere knöcherne Befunde, Fremdkörper (z.B. Projektile und deren Fragmente, Messerspitzen, medizinische Implantate) sowie Gas und Luft (z.B. bei Vorliegen von Luftembolien) lassen sich hervorragend und in einigen Fällen sogar besser als in der Obduktion nachweisen. Dadurch dient die PMCT zum einen unmittelbar der wichtigen und zeitgemäßen Optimierung der forensischen Befunderhebung in Ergänzung zur klassischen Leichenöffnung. Zum anderen ermöglicht die PMCT im Vorfeld eine bessere Planbarkeit von Obduktionen (ähnlich wie CT-Aufnahmen für Chirurgen vor Operationen). Beispielsweise müssen bei Säuglingsobduktionen je nach Befundlage im Schädelinnern auch unterschiedliche Präparationstechniken durchgeführt werden.

Darüber hinaus können die erhobenen Bilddaten im Nachhinein im Rahmen von Gerichtsverfahren für nachvollziehbare „unblutige“ Präsentationen von Befunden sowie weitere gutachterliche Fragestellungen genutzt werden. Beispielsweise bieten die mittels PMCT erzeugbaren 3-dimensionalen Körperdarstellungen die Möglichkeit, verschiedenste und z.T. präparatorisch nur schwer zugängliche Körperstrukturen und Verletzungen (z.B. Knochenbrüche des Mittelgesichts) in übersichtlicher Weise zu veranschaulichen und ggf. auch näher hinsichtlich in Frage kommender Entstehungsmechanismen zu analysieren.


Wann ist PMCT zu empfehlen?

Die Durchführung einer komplementären PMCT wird aktuell von der Arbeitsgemeinschaft forensische Bildgebung der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin regelhaft empfohlen bei:

  • (mutmaßlichen) Tötungsdelikten

  • Suche nach Fremdkörpern, die im Zusammenhang mit der Todesursache stehen

  • Verdacht auf Luft-/Gasembolie

  • Verdacht auf Kindesmisshandlung

  • unerwartete Todesfälle von Säuglingen und Kleinkindern unter 6 Jahren

Aber auch in einzelnen Fällen, wie bspw. Unfalltod (mit rekonstruktiver Fragestellung, z.B. Verkehrs- oder Arbeitsunfälle), Behandlungsfehlerverdacht, hochgradigen späten Leichenveränderungen und nicht identifizierten Leichen (einschließlich Skelett- und Körperteilfunden), kann eine PMCT entscheidende zusätzliche Ergebnisse liefern und sollte in Übereinkunft zwischen Forensik und Ermittlungsbehörde entsprechend in Erwägung gezogen werden.


Wie erfolgen Auftragserteilung und Ablauf einer PMCT?

Die Auftragserteilung zur PMCT sollte schriftlich und idealerweise bereits zusammen mit einem Obduktionsauftrag erfolgen, da eine PMCT stets vor der Obduktion durchgeführt werden muss. Der Leichnam wird bei der PMCT nicht verändert. Basierend auf dem erzeugten Bildmaterial erfolgt eine forensisch-radiologische Zusatzbegutachtung.


Ansprechpartner:

Dr. med. Maria Hahnemann
+49 (0)228 287-58315
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Worum geht es?

Ziel der Forensischen Altersdiagnostik ist nicht die tag- oder monatsgenaue Feststellung eines kalendarischen Lebensalters, sondern der Nachweis des Überschreitens juristisch relevanter Altersgrenzen mit einem bestimmten Beweismaß. Die juristisch relevanten Altersgrenzen betreffen in Deutschland vor allem das 14., 18. und 21. Lebensjahr.

Für Gerichte und Behörden führen wir entsprechende Untersuchungen durch. Die "Arbeitsgemeinschaft für Forensische Altersdiagnostik" (AGFAD) der "Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin" (DGRM) hat für die Forensische Altersdiagnostik bei lebenden Jugendlichen und jungen Erwachsenen Empfehlungen für die einzusetzenden Untersuchungsmethoden verabschiedet, nach denen die Altersbegutachtung am hiesigen Institut erfolgt:

Bei Vorliegen einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage für Röntgenuntersuchungen ohne medizinische Indikation empfiehlt die AGFAD folgendes Vorgehen:

  • Ärztliche Anamnese und körperliche Untersuchung mit Erfassung anthropometrischer Maße, der sexuellen Reifezeichen sowie altersrelevanter Entwicklungsstörungen und Medikationen

  • Erhebung des Zahnstatus durch einen Zahnarzt und Röntgenuntersuchung des Gebisses (Orthopantomogramm)

  • Röntgenuntersuchung der linken Hand

  • bei abgeschlossener Handskelettentwicklung eine CT-Untersuchung der Schlüsselbeine

Die forensische Altersdiagnostik setzt ein interdisziplinäres Vorgehen voraus. Das Institut kooperiert daher mit der Zahnklinik und der Kinderradiologie des Universitätsklinikums Bonn. Die zusammenfassende Begutachtung erfolgt durch den koordinierenden Gutachter des Fachbereichs Rechtsmedizin. Das Institut nimmt regelmäßig mit Erfolg an den Ringversuchen der AGFAD teil.


Was wird zur Auftragserteilung benötigt?

  • Die Auftragserteilung sollte per gerichtlichem Beschluss oder behördlicher Anordnung erfolgen.

  • Der Untersuchungsumfang sollte im Auftrag benannt sein, z.B.: „ärztliche Untersuchung unter Einschluss auch von radiologischen Untersuchungen (Röntgenaufnahmen von Hand und Kiefer, ggf. CT-Untersuchung der Schlüsselbeine)“.

  • Auch sollte im Auftrag die jeweils konkrete fallbezogene gesetzliche Ermächtigungsgrundlage zur Anwendung von Röntgenstrahlung aus nicht-medizinischer Indikation benannt sein.



Ansprechpartner:

Prof. Dr. med. D. Wittschieber
+49 (0)228 287-58315
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Bei entsprechendem behördlichem Auftrag bieten wir spezielle forensisch-radiologische Gutachtenerstellungen in Verdachtsfällen von Kindesmisshandlung an. Dies umfasst unter anderem folgende Themen/Fragestellungen:

  • Knochenbrüche (Erfassung, Analyse, Alterseinschätzung und Klärung von Entstehungsmechanismen, z.B. akzidentell vs. misshandlungsbedingt)
  • Schädel- und Schädelinnenraumverletzungen bei misshandlungsbedingten Kopfverletzungen / Schütteltrauma, inklusive altersdiagnostischer Einordnung.
  • Innere Verletzungen, z.B. stumpfe Bauchtraumata mit Verletzung äußerlich zumeist nicht erkennbarer Bauchorganverletzungen

Im Rahmen der forensisch-radiologischen Gutachtenerstellung erfolgt eine Nachbefundung von radiologischem Bildmaterial, da die primären klinischen Befundberichte in der Regel die forensischen Fragestellungen nicht beantworten bzw. die gerichtlichen Anforderungen nicht (oder nicht vollständig) erfüllen. Für die Nachbefundung sind alle gängigen radiologischen Bildmaterialien geeignet, wie konventionelle Röntgenaufnahmen, CT-Aufnahmen oder MRT-Aufnahmen. Das vorhandene radiologische Bildmaterial aus Kliniken oder Praxen muss dafür zusammen mit den schriftlichen Befunden für die forensisch-radiologische Begutachtung zur Verfügung gestellt werden.  

Bei entsprechendem behördlichem Auftrag bieten wir spezielle forensisch-radiologische Gutachtenerstellungen zu weiteren verschiedenen Themenbereichen an, z.B. zu:

  • Kausalitätsfragen
  • Rekonstruktionen
  • Behandlungsfehlervorwürfen

Im Rahmen der forensisch-radiologischen Gutachtenerstellung erfolgt eine Nachbefundung von radiologischem Bildmaterial, da die primären klinischen Befundberichte in der Regel die forensischen Fragestellungen nicht beantworten bzw. die gerichtlichen Anforderungen nicht (oder nicht vollständig) erfüllen. Für die Nachbefundung sind alle gängigen radiologischen Bildmaterialien geeignet, wie konventionelle Röntgenaufnahmen, CT-Aufnahmen oder MRT-Aufnahmen. Das vorhandene radiologische Bildmaterial aus Kliniken oder Praxen muss dafür zusammen mit den schriftlichen Befunden für die forensisch-radiologische Begutachtung zur Verfügung gestellt werden. 

 
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