KHZG am UKB
Sowohl die stationäre als auch die ambulante Versorgung von Patientinnen und Patienten sind ein wesentlicher Bestandteil einer modernen und qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung. Die Corona-Pandemie hat deutlich gezeigt, dass in den vergangenen Jahren nicht ausreichend in die Modernisierung der Krankenhäuser investiert wurde. Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) sollen daher dringend notwendige Verbesserungen gezielt unterstützt werden.
Zu diesem Zweck wurde der Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) eingerichtet, der ein Fördervolumen von bis zu 4,3 Milliarden Euro umfasst. Davon stellt der Bund - unter Verwendung von Fördermittel der Europäischen Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) – rund 3 Milliarden Euro bereit, während die Länder und/oder Krankenhausträger bis zu 1,3 Milliarden Euro beisteuern.
Gefördert werden Investitionen in moderne Notfallstrukturen sowie in den Ausbau digitaler Infrastruktur im Form von Fördertatbeständen – darunter zum Beispiel Patientenportale, elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen, digitales Medikationsmanagement, Maßnahmen zur IT-Sicherheit und sektorenübergreifende telemedizinische Netzwerke.
KHZG-geförderte Projekte im Überblick
Folgende Fördertatbestände werden am Universitätsklinikum Bonn im Rahmen des Krankenhauszukunftsfonds gefördert:
Dieser Fördertatbestand beinhaltet die Anpassung der technischen Ausstattung der Notaufnahmen von Krankenhäusern an den aktuellen Stand der Technik.
Durch Fördertatbestand 2 wird die Bereitstellung von Patientenportalen ermöglicht. Diese sollen den Zugang zu Krankenhausleistungen vereinfachen, indem sie digitale Funktionen wie Terminbuchungen, digitale Aufnahmeprozesse oder die Bereitstellung medizinischer Dokumente ermöglichen.
Dieser Fördertatbestand umfasst die Einführung elektronischer Dokumentationssysteme, die Pflege‑ und Behandlungsprozesse vollständig digital abbilden.
Klinische Entscheidungsunterstützungssysteme helfen medizinischem Personal, fundierte Entscheidungen zu treffen, indem sie Warnhinweise, Leitlinien oder intelligente Analysen bereitstellen. Dies soll durch Fördertatbestand 4 ermöglicht werden.
Das digitale Medikationsmanagement wird über den Fördertatbestand 5 unterstützt und sorgt dafür, dass Verordnungen, Prüfungen und Dokumentationen von Medikamenten sicher und fehlerfrei erfolgen.
Dieser Fördertatbestand beinhaltet die Implementierung von Systemen zur digitalen Leistungsanforderung. Die Möglichkeit der digitalen Anforderung von Behandlungs- und Diagnoseplänen und eine digitale Rückmeldung bei Befunden beschleunigen die Dokumentation.
Dieser Fördertatbestand umfasst die Förderung und den Aufbau digitaler, sektorübergreifender Versorgungsstrukturen, die eine nahtlose technische und organisatorische Vernetzung stationärer und ambulanter Leistungserbringer ermöglichen.
Dieser Fördertatbestand fördert Maßnahmen zur Verbesserung der Cyber‑ und Informationssicherheit im Krankenhaus. Dazu zählen moderne Sicherheitsarchitekturen, Monitoring‑Systeme und Notfallkonzepte.
















