Betriebsärztlicher Dienst
Betriebsärztlicher Dienst
Universitätsklinikum Bonn (AöR)
Gebäude 06
Venusberg-Campus 1
53127 Bonn
Der Betriebsärztliche Dienst leistet die arbeitsmedizinische Betreuung der Mitarbeiter*innen der Universität und des Universitätsklinikums Bonn. Dazu gehören auch die über das DRK beschäftigten Mitarbeiter*innen, Schüler*innen, Auszubildenden und Praktikan*innen.
Weiterhin werden die Beschäftigten der verschiedenen Servicegesellschaften betreut, die mittlerweile am UKB entstanden sind, sowie das Personal des Studierendenwerks und die Studierenden der Medizin/Zahnmedizin und anderer Fakultäten, soweit dies aufgrund der gesetzlichen Vorgaben erforderlich ist.
Der Betriebsärztliche Dienst arbeitet eng zusammen mit der Abteilung Arbeits- und Umweltschutz des UKB und der Abteilung Arbeits- und Umweltschutz der Universität.
Grundlage der betriebsärztlichen Tätigkeit sind staatliche und berufsgenossenschaftliche Vorschriften zum Arbeitsschutz und zur arbeitsmedizinischen Vorsorge.
Für den Betriebsärztlichen Dienst gilt uneingeschränkt die ärztliche Schweigepflicht.
Jeden Mittwoch zwischen 16 und 17 Uhr, je nach Jahreszeit. Bitte beim Betriebsarzt nachfragen.
Ansprechpartner
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Treffpunkt: Betriebsarzt, Gebäude 06.
Dauer: etwa 1 h, moderates Tempo
Wünschen Sie allgemeine Beratung zum Thema Rauchen oder Hilfe zum Ausstieg?
Dann vereinbaren Sie bitte einen Termin beim Betriebsärztlichen Dienst, Tel.: +49 228 287-16176.
www.rauchfrei-info.de (Beratungstelefon: 01805/313131)
www.rauchfrei-programm.de (Kursangebote in der Nähe)
Die gesetzlich vorgeschriebene Vorsorgekartei wird von den zuständigen Personalabteilungen der Universitätsverwaltung geführt.
Beschäftigte und Führungskräfte sollten daher im eigenen Interesse auf die Fristen für die Vorsorge achten und rechtzeitig die arbeitsmedizinische Vorsorge veranlassen bzw. anbieten. Die Anmeldung beim Betriebsärztlichen Dienst erfolgt durch Übersenden des Anmeldebogens und telefonische Terminvereinbarung unter Tel. 88-19242 (0228 287-19242). Das Anmeldeformular muss dem Betriebsarzt/der Betriebsärztin spätestens beim Vorsorgetermin vorliegen!
Die Bescheinigung über die Teilnahme an der Vorsorge, die sog. Arbeitgeber*innenbescheinigung, wird von dem Betriebsarzt/der Betriebsärztin unmittelbar an die Universitätsverwaltung versandt.
Die Beschäftigten erhalten eine Arbeitnehmer*innenbescheinigung sowie eine Kopie der Arbeitgeber*innenbescheinigung zur Vorlage bei den personalverantwortlichen Vorgesetzten.
Alle Studierenden der Humanmedizin und der Zahnmedizin, die gefährdende Tätigkeiten ausüben (mit Infektionsgefahr, Feuchtarbeit oder Gefahrstoffen), fallen unter die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge. Daher muss vor Aufnahme einer gefährdenden Tätigkeit (z. B. Pflegepraktikum, PJ, klinisches Semester, Famulatur) die Pflichtvorsorge nach § 4 ArbMedVV durchgeführt werden. Impfungen sind Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge und werden im Rahmen der Vorsorge durchgeführt.
Diese arbeitsmedizinischen Vorsorgen und - falls nötig - die Durchführung von Schutzimpfungen sind für Sie kostenlos.
Die Teilnahmebescheinigung muss für Studierende der Humanmedizin bei Frau Ryffel im Studiendekanat und für Studierende der Zahnmedizin bei Frau Heming im Studierendensekretariat vorliegen.
Wir bitten daher alle Studierenden, die ein Pflegepraktikum, eine Famulatur, ein PJ oder ein Klinisches Semester in Bonn beginnen, einen Termin zur Vorsorge zu vereinbaren.
Die telefonische Terminvereinbarung ist montags - freitags in der Zeit von 9:00 – 15:00 Uhr unter der Telefonnummer +49 228 287-19242 möglich.
Zum Vorsorgetermin kommen Sie bitte zum Betriebsärztlichen Dienst des Universitätsklinikums Bonn, Venusberg-Campus 1 (Nähe Augenklinik, Gebäude 06). Sie erreichen uns mit den Buslinien 600, 601, 630 und 632 (Ausstieg Klinikum Nord).
Bitte bringen Sie bei Ihrer Vorstellung unbedingt Ihren Personalausweis, Studierendenausweis und Impfausweis mit.
Beachten Sie, dass die Untersuchungen bzw. Impfungen außerhalb des Betriebsärztlichen Dienstes kostenpflichtig sind.
Information zu den einzelnen Infektionen
Hepatitis B
Die Hepatitis B stellt für alle im Gesundheitsdienst Tätigen die größte Gefahr dar. Bei Nicht-Geimpften verläuft sie in 1% der Fälle akut tödlich, in 5-10% der Fälle entwickelt sich eine chronische Hepatitis B mit den möglichen Folgeerkrankungen Leberzirrhose und Leberkrebs. Die Hepatitis-Infektion kann auch ohne Symptome verlaufen. Die Betroffenen wissen oft nichts von ihrer Infektion, sie können aber andere Personen z.B. über Blutkontakte infizieren. Deshalb ist jeder Patient als potentiell infektiös anzusehen. Schon kleinste Mengen Blut (z.B. durch eine Kanülenstichverletzung) können für eine Ansteckung ausreichen. Andere Übertragungswege sind sexuelle Kontakte oder intensive Schleimhautkontakte.
Seit einiger Zeit werden zur Behandlung der Hepatitis B Medikamente wie z.B. Interferon eingesetzt; die langfristigen Therapieerfolge müssen jedoch derzeit noch kritisch bewertet werden.
Sicheren Schutz gegen die Hepatitis B bietet nur eine Schutzimpfung. Vor der Impfung wird durch eine Blutuntersuchung geklärt, ob bereits eine Hepatitis durchgemacht wurde; eine Impfung ist dann nicht erforderlich. Bei negativem Antikörper-Befund erfolgt ein Grundimmunisierung.
Impfschema
- a. Impfung sofort
- b. Impfung 1 Monat nach der 1.Impfung
- c. Impfung 5 Monate nach der 2.Impfung
Nach der dritten Impfung wird durch eine erneute Blutuntersuchung geklärt, ob der Impfschutz ausreicht und wann eine erneute Impfung fällig ist (im allgemeinen nach ca. 10 Jahren).
Hepatitis C
Die Ansteckungsgefährdung durch Hepatitis C-Viren ist etwa zehnmal geringer als die der Hepatitis B.
Die Infektion erfolgt jedoch häufig unbemerkt; die Erkrankung verläuft oft chronisch und kann zu Leberzirrhose und Leberkrebs führen. Wegen der oft unbemerkten Erkrankung muß jeder Patient auch als potentiell Hepatitis C-infektiös angesehen werden.
Eine Impfung gegen Hepatitis C ist derzeit noch nicht möglich. Therapeutisch wird in den letzten Jahren Interferon eingesetzt, das zumindestens bei einer akuten oder erst kürzlich erfolgten Infektion sehr wirksam ist. Deshalb sind engmaschige Blutkontrollen insbesondere nach Stichverletzungen dringend erforderlich!
HIV
Die Übertragung von HIV von medizinischem Personal auf Patienten ist sehr unwahrscheinlich und bisher nur bei Stichverletzungen mit Hohlnadeln bekannt geworden. Einzelne Fälle einer Infizierung von Patienten durch einen HIV-positiven Zahnarzt wurden allerdings bekannt. HIV-Testungen werden der Eigenverantwortung der Mitarbeiter unterstellt; Testungen sind zu den angegebenen Zeiten -auch anonym- beim Betriebsarzt kostenlos möglich. Bei einem positiven HIV-Status sollte immer in einem persönlichen Gespräch mit dem Betriebsarzt geklärt werden, welche weiteren Maßnahmen erforderlich sind.
Nachweis einer Hepatitis B-, C- und HIV-Infektion
Sollte sich bei der Blutuntersuchung ergeben, daß positive Marker für eine Infektion vorliegen, wird zunächst durch weitere Laboruntersuchungen geklärt, wie groß die Infektionsgefahr ist.
Eine Expertenkommission - bestehend aus Ärztl. Direktor, Krankenhaushygieniker, Virologe, Betriebsarzt und Studiendekan - entscheidet, ob sich daraus Konsequenzen für das Studium ergeben. Der Betriebsarzt unterliegt selbstverständlich der ärztl. Schweigepflicht; der Expertenkommission werden deshalb keine Namen mitgeteilt. Der Betroffene hat das Recht, von der Kommission angehört zu werden.
- 6. Klinisches Semester: Vorlesung und Seminar Arbeitsmedizin
- 5. Klinisches Semester: QB klin. Umweltmedizin
Der Lehrbereich Arbeitsmedizin / Klinische Umweltmedizin ist dem Institut für Hausarztmedizin organisatorisch zugeordnet worden.
Lehrverantwortliche: Univ.-Prof. Dr. med. Birgitta Weltermann MPH(USA) (Enable JavaScript to view protected content.)
Leitende Betriebsärztin
Dr. med. Tanja Menting
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Sekretariat
Tel. +49 228 287-16766
Fax: +49 228 287-16965
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Geschäftszimmer
Dragica Kalakovic |
Leitende arbeitmedizinische Assistentin |
Tel.: +49 228 287-16176 |
Fax: +49 228 287-16965 |
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Terminvereinbarung:
+49 228 287-19242
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do, Fr:
8:00 bis 12:00 und 13:00 bis 15:00 Uhr
Mi:
8:00 bis 10:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr
Impfsprechstunde
Mi, Do:
13:00 bis 15:00 Uhr
+49 228 287-19242
Vordruck "Anmeldung für die reisemedizinische Beratung bei beruflichem Aufenthalt im Ausland"
Formular "Dokumentation der durchgeführten Unterweisung"
Handlungshilfe Organisation von Exkursionen
DGUV-Vortrag - Leistungen für Versicherte, Auslandsentsendungen
myQM Arbeits- und Studienaufenthalt im Ausland
Fragebögen
Fragebogen Auslandsaufenthalt (Deutsch)
Fragebogen Auslandsaufentalt (Englisch)
Rundschreiben des Kanzlers
Adresse
Betriebsärztlicher Dienst
Universitätsklinikum Bonn ( AöR )
Gebäude 06
Venusberg-Campus 1
53127 Bonn
Impfsprechstunde
Mi-Do: 13:00 - 15:00 Uhr
(ohne Voranmeldung)
Blutabnahme
Mo, Di, Do, Fr: 08:00 - 11:30 Uhr
Mi: 08:00 -10:00 Uhr